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1. Auf welche Laufzeitlänge sollte ich mich beim Ratenkredit verpflichten?

2. Ist eine frühzeitige Rückzahlung bzw. Umschuldung bei Ratenkrediten möglich?

3. Kann der Zinssatz während der Laufzeit variieren?

4. Ist für mich der Abschluss einer Restschuldversicherung sinnvoll?

5. Wozu dienen die von der Bank erhobenen Bearbeitungsgebühren?

6. Effektivzins und Nominalzins - was unterscheidet sie?

7. Welchen Anforderungen muss ich als Kunde gerecht werden?

8. Wie hoch sind die Kosten, die durch einen Ratenkredit auf mich zu kommen?

9. Schufa und Negatieveintrag - wie bekomme ich bei Negatieveintrag einen Ratenkredit?

10. Wie sinnvoll ist es, einen zweiten Kreditnehmer mit in den Kreditantrag aufzunehmen?

1. Auf welche Laufzeitlänge sollte ich mich beim Ratenkredit verpflichten?

Die Laufzeit eines Ratenkredits ist variabel. Sie beträgt generell 12 bis 72 Monate. Sie kann bei Abschluss des Kredits an Ihre individuelle Situation angepasst werden. Es ist jedoch systematisch zu empfehlen, die kürzeste mögliche Laufzeit zu wählen, die noch mit Ihrer monatlichen Belastungsgrenze kompatibel ist. Denn obwohl bei kurzer Laufzeit die monatlichen Raten höher ausfallen, sind die Kosten des Kredits insgesamt niedriger, da die effektiven Zinsen in der Regel günstiger angesetzt sind.
Des Weiteren ist zu beachten, dass einige Banken pauschale Bearbeitungsgebühren erheben, die die Kosten eines kurzzeitigeren Ratenkredits im Verhältnis teurer gestalten. Auch sollte die Laufzeit des Kredits nicht die Nutzungsdauer des Gegenstands übersteigen, da dies die Erneuerung des besagten Objekts erschwert. Einige Anbieter bieten Ratenkredite zwecks Auto- bzw. Motorradkauf mit einer Laufzeit von 24 Monaten besonders günstig an.

2. Ist eine frühzeitige Rückzahlung bzw. Umschuldung bei Ratenkrediten möglich?

Ja, Sie haben grundsätzlich das Recht, jeden Ratenkredit vor Laufzeitende zurückzuzahlen. Dies kann zum Beispiel vorkommen, wenn eine Konkurrenzbank Ihnen ein günstigeres Angebot macht. Die erhobene Bearbeitungsgebühr wird jedoch in keinem Fall zurückerstattet. Bei den meisten Banken können Sie auch bis zu einem gewissen Limit Teilbeträge zurückzahlen, ohne die Monatsraten zu beeinflussen, sodass sich die gesamte Laufzeit verkürzt. Jedoch kann die Bank sogenannte „Vorfälligkeitsentschädigungen“ geltend machen. Diese sind jedoch nach oben begrenzt. Sie liegen maximal bei einem Prozent des frühzeitig zurückgezahlten Betrages, falls die Restlaufzeit ein Jahr und mehr beträgt. Ansonsten beträgt dieses Limit 0,5 Prozentpunkte.
Es wurde im EU-Verbraucherkreditrecht eine Neuerung eingeführt, die besagt, dass nur nicht befristete Darlehensverträge während ihrer Darlehenslaufzeit (Zinsfestschreibungszeit) zu jedem Zeitpunkt gekündigt werden können. Für Sie bedeutet dies im Klartext, dass grundsätzlich keine Kündigungsfrist gilt, außer wenn sie von vornherein vereinbart wurde. In diesem Fall darf sie jedoch maximal einen Monat betragen.

3. Kann der Zinssatz während der Laufzeit variieren?

Ja, es gibt zwei Zinssatzarten, wovon einer von der Bank während der Laufzeit des Ratenkredits abgeändert werden darf.
Ein im voraus festgelegter Sollzinssatz bleibt während der gesamten Laufzeit festgeschrieben. Dies ist dann ein sogenannter „gebundener“ Sollzinssatz.
Ein „veränderlicher“ Sollzinssatz orientiert sich am „Euribor“ (Euro Interbank Offered Rate) im 3-Monatszyklus und kann somit während der ganzen Laufzeit des Ratenkredits durch Ihre Bank reguliert werden.

4. Ist für mich der Abschluss einer Restschuldversicherung sinnvoll?

Solange Sie gesund sind und Einkommen beziehen, läuft die Rückzahlung Ihres Kredits nach Plan. Doch bei krankheits- oder unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit oder gar bei Eintritt eines Todesfalls sind Sie - und Ihre Familie - in Notlage. In diesem Fall bietet die RSV einen konsequenten Sicherheitsanker für Ihre Familie und Sie. Die RSV übernimmt die Raten und schützt Sie und Ihre Angehörigen vor einem kreditbedingten Engpass. Die Kosten eines RSV Vertrags betragen nur wenige Cent täglich und werden einfach über die Monatsraten des Kredits mitfinanziert. Je nach Anbieter der RSV Police stehen unterschiedliche Arten der Absicherung zur Auswahl. Ob Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Unfall oder Sterbefall bleibt Ihnen - und Ihrer Bank - überlassen.

5. Wozu dienen die von der Bank erhobenen Bearbeitungsgebühren?

Der Bank entstehen Kosten bei jedem neuen Vertragsabschluss. Diese werden durch die Bearbeitungsgebühren an den Kunden weitergeleitet. Sie betragen generell 2 Prozent der Kreditsumme. Sie werden entweder auf die gesamte Tilgungssumme bei Freischaltung des Kredits aufgeschlagen, oder aber von der ausgezahlten Summe abgezogen. Da dies teilweise nicht ganz transparent ist, sollten Sie darauf achten, dass diese Gebühren nicht versteckt per „Kontoführungsgebühren“ außerhalb des Effektivzinssatzes erhoben werden. Daher gilt stets, dass je kürzer die Laufzeit ist, desto höher sind die Kosten des Kredits, wenn Bearbeitungsgebühren erhoben werden, da sich diese pauschale Summe auf eine kleinere Zeitspanne verteilt. Tipp: Sie sollten die Bank wählen, die bei frühzeitiger Rückzahlung eine „pro rata temporis“ Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren anbietet.

6. Effektivzins und Nominalzins - was unterscheidet sie?

Der Nominalzins dient zur Berechnung des vom Kreditnehmer zu zahlenden Zinssatzes. Er gibt also die Höhe der Verzinsung Ihres Kredits an. Er wird heute, seitdem das neue Gesetz entsprechend der Verbraucherkreditrichtlinie in Kraft ist, mit dem Begriff „Sollzinssatz“ bezeichnet.
Der Effektivzins hingegen ist primär dazu gedacht, den Vergleich verschiedener Kreditanbieter für die Kunden zu erleichtern. Der Effektivzins sagt Ihnen in Prozentangaben, wie viel das Darlehen jedes Jahr kosten wird. Er dient also als eine theoretische Vergleichsgröße.
Der Effektivzins berücksichtigt ebenfalls preisbestimmende Daten eines störungsfreien Kreditverlaufs. Er muss laut Preisangabenverordnung stets angegeben werden.
Die Faktoren, die zusätzlich mit einbezogen werden, sind eben der Nominalzinssatz sowie Höhe der Bearbeitungsgebühren, des Tilgungssatzes, der Auszahlungskurs, die Zins- und Tilgungsverrechnungstermine und zu guter Letzt Tilgungsbeginn und Tilgungshöhe.
All diese Faktoren werden zur Berechnung auf die gesamte Zinsfestschreibungszeit aufgeteilt.
Da jedoch zum korrekten Vergleich zweier Angebote die gesamten Faktoren - bis auf den Nominalzins - identisch sein müssen, aber oft dem Kunden nicht vorliegen, ist ein Vergleich der Kreditangebote mittels Effektivzins nur bedingt ausdrucksstark. Daher sollten Sie zusätzlich alle weiteren Kosten, die entstehen, ebenfalls abwägen.

7. Welchen Anforderungen muss ich als Kunde gerecht werden?

Sie müssen verständlicherweise genug Einkommen beziehen, um zusätzlich zu ihren monatlichen Ausgaben für Ihren Haushalt die monatliche Belastung Ihres Budgets durch die Kreditraten tragen zu können. Sie können auch Eigenkapital mit in Ihre Finanzierung einbringen. Z.B. die Anzahlung bei einem Neuwagenerwerb.

8. Wie hoch sind die Kosten, die durch einen Ratenkredit auf mich zu kommen?

Es fallen für Sie nichts anderes als die Zinslast und die Bearbeitungsgebühren an Kosten an. Nur wenn Sie eine Restschuldversicherung mit abschließen, werden die Beiträge für die Versicherungspolice zusätzlich zu den Kosten Ihres Ratenkredits angerechnet. Negativerklärungen bei der Schufa, Kosten für Auslagenersatz, Vermittlungsgebühren, Nachnahmegebühren für verschickte Kreditunterlagen und Abschlussgebühren entstehen keinesfalls. Das Verbraucherkreditgesetz schreibt im Bereich Ratenkredite im § 4 Abs. 1 vor, dass alle Kosten im schriftlichen Vertrag der obligatorischen Angabe unterliegen. Des Weiteren ist generell bei Ratenkrediten die Preisangabenverordnung einzuhalten - die Angabe des jährlichen Effektivzinssatzes unterliegt u.A. dieser Vorschrift.

9. Schufa und Negativeintrag - wie bekomme ich bei Negativeintrag einen Ratenkredit?

Die Schufa bezeichnet die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Die Schufa Holding AG (ehem. Schufa e.V.) ist eine privatwirtschaftlich geführte deutsche Wirtschaftsauskunftei, die von Wiesbaden aus von den verschiedenen Kreditunternehmen getragen wird.
Sie bekommen keinen Kredit, wenn Sie einen Negativeintrag haben. Eine solche sog. Kreditunwürdigkeit liegt insbesondere bei Rückstandszahlung im Fall von abzulösendem Darlehen laut Bestätigung durch den Gläubiger vor.

Sie haben als Bürger das Recht, Ihre bei der Schufa erfassten Daten jederzeit einzusehen.
Im Falle der positiven Abwicklung aller Forderungen, die an eine erfasste Person gestellt wurden, werden alle sie betreffenden Daten nach 3 Jahren zu Ende des 3. Kalenderjahres gelöscht. Im Falle von Forderungen unter € 1000,- und einer Erledigung innerhalb eines Monats nach Forderung werden die betreffenden Daten sofort entfernt. Dies betrifft folgende Bereiche: Kredite, nicht vertragskonform abgewickelte Geschäfte, Schuldverzeichnisinformationen der Amtsgerichte und titulierte Forderungen.

10. Wie sinnvoll ist es, einen zweiten Kreditnehmer mit in den Kreditantrag aufzunehmen?

Entscheidend ist für eine Bank bei einer Kreditvergabe die Höhe des zu erwartenden Risikos. Wird eine zweite Person als Kreditaufnehmer mit in den Vertrag aufgenommen, reduziert sich für die Bank das Risiko, da die Rückzahlungswahrscheinlichkeit zunimmt. Ein zusätzlicher Kreditnehmer ist daher von Vorteil für Sie, da es bedeutet, dass Sie höhere Chancen auf eine Zusage haben.


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